Nach langer Pause starteten wir unsere erste Wanderung unter der Corona Verordnung § 3 Absatz 1. Der besagt, dass Wanderungen im öffentlichen Raum in einer Gruppe bis 10 Personen gestattet ist. Innerhalb dieser Gruppe müssen die Personen keinen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten.
Insgesamt waren wir 16 Personen und bildeten deswegen 2 Gruppen. Selbst innerhalb der Gruppen waren wir bemüht möglichst Abstand zu halten. Die Wanderung begann am Möwenbrunnen und führte uns ca. 1 Stunde durch das Wurzacher Ried. Zum Glück war das Kurhaus geöffnet und wir konnten im Freien unter den Corona Bedingungen doch noch bei Kaffee und Kuchen unsere erste Wanderung ausklingen lassen.